ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MITT VILLAS INVEST D.O.O.
ALLGEMEINES
Die MITT VILLAS INVEST D.O.O. ist Eigentümerin von Ferienvillen in Kroatien (nachfolgend kurz: MITT VILLAS INVEST D.O.O.) im Eigentum deutscher Gesellschafter, welche auf die Vermietung von Privatvillen mit Swimming-Pools spezialisiert ist. Die von MITT VILLAS INVEST D.O.O. angebotenen Villen verfügen über sämtliche von staatlichen Behörden ausgestellte Lizenzen.
EINFÜHRUNG
Den Mietvertrag, den Sie mit der MITT VILLAS INVEST D.O.O. schließen, schließen Sie als Mieter ab (nachfolgend kurz: der Gast) mit dem Eigentümer der Villa – des Ferienhauses (nachfolgend kurz: Villa) als dem Vermieter (nachfolgend kurz: der Vermieter). Mit der Bezahlung der Anzahlung für die Buchung der ausgewählten Villa im gewünschten Termin stimmen Sie bedingungslos diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Nachdem beim Vermieter die Buchungsanzahlung eingeht, wird an den Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung (nachfolgend kurz: die Bestätigung) gesandt, die den genauen Standort der Villa und alle erforderlichen Kontaktdaten beinhalten wird. Die schriftliche Buchungsbestätigung bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter. Am Buchungstag muss der Gast mindestens 21 Jahre alt sein.
1. AN- UND ABREISE
Der früheste Check-In ist um 16.00 Uhr am Tag der Anreise. Der späteste Check-Out ist um 10.00 Uhr am Tag der Abreise. Eine frühere Anreise und spätere Abreise werden nicht möglich sein.
1.1. Anmeldung der Gäste
Der Gast ist nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Vermieter/Gastgeber der Villa offizielle Identifikationsdokumente mit persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Dem Gast, der keine gesetzlich vorgeschriebene persönliche Identifizierung für die Touristenanmeldung vornimmt, kann man den Zugang zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete verweigern.
2. VILLA
2.1. Gästezahl
Zu keiner gegebenen Zeit dürfen sich auf dem Anwesen der Villa mehr Personen befinden, als auf der Buchungsbestätigung angegeben. Die Gästeanzahl kann bis zur auf der Webseite der Villa angeführten Höchstkapazität bei einer Ankündigung spätestens 3 (drei) Tage vor Anreise erhöht werden – das sind 14 Personen für die Villa Medici -. Die gewünschte Gästezahländerung ist schriftlich per E-Mail zu beantragen. Die maximale Gästezahl bezieht sich auch auf Kinder älter als 3 Jahre. Der Vermieter stellt 2 Baby-Reisebetten zur Verfügung, daher dürfen bis zu 2 Babys zusätzlich unsere Gäste sein. Sollten sich in der Villa bzw. am zugehörigen Anwesen mehr Gäste befinden als angemeldet, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer wird nicht möglich sein.
2.2. Jüngere Gästegruppen
Sollten die Gäste 25 Jahre alt sein oder jünger, gelten Sie als eine jüngere Gästegruppe. Besondere Bedingungen können möglicherweise für solche Gruppen gelten, abhängig von der Regelung der jeweiligen Villa. Der Vermieter ist über das Alter der Gruppe im Voraus oder unmittelbar nach der Reservierung in Kenntnis zu setzen.
Die Nichteinhaltung dieses Artikels kann zu einer sofortigen Stornierung der Buchung führen, wobei den Gästen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietgebühr zustehen wird.
2.3. Zelte und Wohnwagen
In und neben der Villa dürfen keine Zelte bzw. Wohnwagen u.Ä. abgestellt werden. Sollte dieses Verbot nicht einbehalten werden, ist der Vermieter dazu befugt, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.
2.4. Haustiere und Allergien
Es ist nicht erlaubt, Haustiere mit auf das Anwesen und in die Villa zu bringen.
Der Vermieter kann jedoch nicht garantieren, dass zuvor im Haus keine Haustiere untergebracht wurden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für allergische Reaktionen bei Gästen, die im genutzten Ferienhaus auftreten können.
Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.
2.5. Neu erbaute Villen
Beim Buchen neu erbauter Villen muss sich der Gast bewusst sein, dass möglicherweise seit der Fertigstellung nicht genügend Zeit vergangen ist, um den Rasen, die Pflanzen, Blumen und Ähnliches vollständig anzubauen.
2.6. Lärm
Sollten die Gäste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung nicht ruhiger werden, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Vermieter den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.
2.7. Swimming-Pools
Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Vermieters über die Nutzung des Swimming-Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des Swimming-Pools verantwortlich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimming-Pools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimming-Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft in der Zeit zwischen 01.10. bis 31.03. gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming-Pool nicht genutzt werden kann. Nach Absprache mit dem Vermieter kann eine Nutzung einschließlich der Poolheizung (gegen gesonderte Bezahlung) vereinbart werden, jedoch liegt die Entscheidung beim Vermieter. Es kann keine genaue Wassertemperatur garantiert werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verwendung von Hydromassagewannen und Pools entsprechende gesundheitliche Risiken mit sich bringt – die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wasser in Hydromassagewannen bis zum Abend am Ankunftstag der Gäste nicht erwärmt sein wird. Das Steigen auf Abdeckungen von Hydromassagepools/Wannen ist verboten. Die Abdeckungen dienen bloß als Isolation und ihre Tragfähigkeit ist nicht für das menschliche Körpergewicht konzipiert, so dass sie leicht reißen können. Sollte die Abdeckung zerrissen sein, wird der Gast den Schaden direkt dem Eigentümer ersetzen.
2.8. Hausordnung
Für jede Villa gilt eine gesonderte Hausordnung, die an einer sichtbaren Stelle in der Villa ausgehängt ist. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Sollten die Gäste die Hausordnung nicht befolgen, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Vermieter den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.
2.9. Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nur gestattet, wenn das Ferienhaus mit einer Ladestation ausgestattet ist, da das Laden an einer normalen Steckdose zu Überhitzung, Schäden an den Elektroinstallationen und möglicherweise einem Brand führen kann. Bei Ferienhäusern, bei denen der Energieverbrauch im Mietpreis enthalten ist, wird Ihnen für die Nutzung der Ladestation eine Gebühr berechnet, siehe Symbole in der Hausbeschreibung auf unserer Website.
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
Sofern nicht anders genannt, sind alle Preise in Euro pro Villa und Woche angegeben. Die Zahlung erfolgt in der Währung Euro.
Die Buchung ist verbindlich. Im Buchungsvorgang ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, wodurch die Buchung bestätigt und der Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen wird und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil des Mietvertrages sind, als angenommen gelten. Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang und erfolgter Zahlung, wird der Vermieter per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung zusenden, die alle erforderlichen Angaben über die Unterkunft beinhalten und mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit dem Vermieter abgeschlossenen Mietvertrag über die Villa bilden wird. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald bei dem Vermieter die gezahlte Anzahlung eingeht. Sollte die Einzahlung nicht binnen 3 (drei) Tagen ab dem Buchungstag erfolgen, gilt der Mietvertrag als gekündigt.
Die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Internetzugang, Bettwäsche, Küchentücher, Endreinigung des Interieurs, Instandhaltung des Pools und des Exterieurs, Anmeldung und Ortstaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen.
Akzeptiert werden folgende Zahlungsmöglichkeiten für die Anzahlung: Pay Pal und Banküberweisung. Bei Zahlung per PayPal von einem Konto innerhalb des EWR sind die PayPal-Gebühren von 2,99 % (Stand 02.2024) durch den Zahlenden zu tragen. Insoweit erhöht sich der zu zahlende Betrag um diese Gebühr. Bei Zahlungen von einem Konto außerhalb des EWR kommen weitere Gebühren zu Lasten des Zahlenden hinzu. Das hat der Mieter dem Vermieter vor Zahlung mitzuteilen. Die jeweilige Höhe ist vor Zahlung beim Vermieter zu erfragen. Alle Zahlungen sind in Euro (EUR) zu leisten. Entsprechend besteht die Möglichkeit von Kursdifferenzen. Der Vermieter kann für Kursdifferenzen und Gebühren anderer Bankinstitute nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für den Rest (70% vom vereinbarten Mietpreis) gelten alle Zahlungsmöglichkeiten wie für die Anzahlung. Bei einer Zahlung mit Pay Pal und Banküberweisung muss die Zahlung spätestens 30 Tage vor Anreise in die Villa erfolgen.
Bei einer Buchungsstornierung werden die gegenüber dem Vermieter geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die das Risiko eines Reiserücktritts deckt.
3.1. Buchungen 30 Tage oder früher vor Mietbeginn
Auf Buchungen, die 30 Tage oder früher vor Mietbeginn erfolgen, finden folgende Bedingungen Anwendung:
a) Die Anzahlung in Höhe von 30% vom gesamten vereinbarten Mietpreis ist SOFORT zur Zahlung fällig, sofern Pay Pal als Zahlungsmethode gewählt wurde. Sofern sich der Gast für die Banküberweisung entscheidet, muss die Anzahlung beim Vermiete binnen 3 (drei) Tagen eingehen;
b) Der Restbetrag in Höhe von 70% vom vereinbarten Mietpreis wird zur Zahlung fällig spätestens 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn, sofern die Zahlung per Banküberweisung oder Pay Pal erfolgt.
3.2. Buchungen 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn
a) Die volle Mietgebühr ist SOFORT zur Zahlung fällig bei einer Zahlung per Banküberweisung oder Pay Pal. Die Banküberweisung kann nicht als Zahlungsmöglichkeit gewählt werden, sofern vom Buchungs- bis zum Anreisetag weniger als 15 Tage verbleiben.
3.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen
Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten gedeutet, womit der Mietvertrag als fristlos gekündigt gilt. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden an den Vermieter gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.
4. KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN
4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann durch den Mieter ausschließlich in Schriftform (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam ab jenem Tag, an dem sie beim Vermieter eingeht und nur unter den in diesem Punkt genannten Bedingungen.
4.2. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden alle bis zum Kündigungstag eingegangenen Einzahlungen einbehalten; der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Vermieter empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer gesonderten Reiseversicherung, die das Risiko eines Reiserücktritts abdeckt.
4.3. Sollte der Gast einen anderen Gast finden können, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Villa nutzen kann, wird der Vermieter unverzüglich nach schriftlichem Eingang aller erforderlichen Daten über den neuen Gast, die Übertragung des Mietvertrags an den neuen Gast vornehmen und an diesen darüber eine schriftliche Bestätigung senden. Bereits geleistete Teilbeträge vom Mietpreis nach dem übertragenen Vertrag werden vom Vermieter einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zu zahlen hat in Abhängigkeit von der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, die fester Bestandteil des Vertrags ist.
4.4. Sollte der abgeschlossene Mietvertrag nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung wesentlich erschwert sein infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik u.Ä.), die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, da der Vermieter nicht für den Eintritt der zuvor genannten Umstände haftbar gemacht werden kann.
5. MIETSICHERHEIT
Der Gast übernimmt die Pflicht, vor der Anreise in die Villa dem Vermieter eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Mietsicherheit, die der Gast an den Vermieter zu zahlen hat, wird in der schriftlichen Buchungsbestätigung angeführt werden.
Die Kaution ist auf das Konto des Vermieters zu überweisen, die Zahlung ist eindeutig als Kaution zu bezeichnen. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Kaution muss vor Schlüsselübergabe auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.
Die Mietsicherheit dient dem Vermieter als Absicherung für eingetretene Schäden an der Villa. Sollte der verursachte Schaden höher als die Mietsicherheit sein, wird der Gast an den Vermieter die volle Schadenshöhe erstatten. Sofern an der Villa keinerlei Schäden verursacht wurden, wird der Vermieter die hinterlegte Mietsicherheit nach Abreise des Gastes innerhalb von 10 Arbeitstagen auf das Konto, von dem die Kaution überwiesen wurde, zurück überwiesen.
6. VOM GAST NICHT MUTWILLIG VERURSACHTE SCHÄDEN
Der Gast übernimmt die Pflicht, die gemietete Villa verantwortungsvoll zu nutzen. Der Gast hat die Villa im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Für alle etwaigen verursachten Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens die nach Punkt 5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegte Mietsicherheit in Anspruch nehmen. Sollten die Mittel aus der Mietsicherheit nicht für Schadensdeckung ausreichen, wird der Gast direkt an den Vermieter die Differenz bis zur vollen Schadenshöhe zahlen.
Eine vorsätzliche Vermögensbeschädigung und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird als schwerwiegende Verletzungen der Mietvertragsbestimmungen gedeutet, womit der Vermieter den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Vermieter kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.
Der Gast wird über den Eintritt jedweden Schadens an der Villa und am Besitz um die Villa innerhalb der Mietdauer unverzüglich den Vermieter in Kenntnis setzen. Vor Abreise des Gastes und der Übergabe der Schlüssel, wird der Gast zusammen mit dem Vermieter die Villa und das Anwesen um die Villa besichtigen.
Falls kein Schaden verursacht wurde, wird der Vermieter dem Gast die hinterlegte Mietsicherheit aus Punkt 5. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückerstatten.
Als Schaden kann auch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand wegen besonders schlechtem Zustand der Villa nach Rückgabe durch den Gast an den Vermieter verstanden werden, so dass der Vermieter diesen Schaden aus der Mietsicherheit begleichen kann.
7. VORLIEGENDE MÄNGEL UND REKLAMATIONEN
Sollte der Gast bei der Übernahme der Villa mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Villa feststellen oder beliebige andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen wegen mangelhafter Reinigung sind sofort anzuzeigen. Die Reklamation wird direkt gegenüber dem Villaeigentümer bzw. seinem befugten Vertreter geäußert.
Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlusten für den Vermieter so gering wie möglich bleibt.
Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Vermieter eine angemessene Frist für Mängelbeseitigung setzen.
Ein Verlassen der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorige Ankündigung und Absprache mit dem Vermieter geht auf Risiko und Kosten des Gastes, wobei der Vermieter keinerlei Haftung übernimmt.
Der Vermieter der Villa ist für etwaige Abweichungen von dem auf der MITT VILLAS INVEST D.O.O. Webseite angegebenen Zustand der Villa verantwortlich.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEIT
8.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst und sind ins Englische übersetzt worden. Sollten Zweifel bei der Auslegung einzelner Begriffe in einer übersetzten Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eintreten, gilt als maßgebend die originale Fassung in deutscher Sprache.
8.2. Die Vertragsseiten werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und friedlich beilegen. Als zuständig für alle Streitigkeiten gilt das örtlich zuständige Gericht in Pula unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist